(website im Umbau)
Miet. - und Nutzungsbedingungen
Angebote :
Mündliche und telefonische Angebote sind im gesetzlichen Sinne frei bleibend. Schriftliche Angebote sind (E-Mail, Fax bzw. Post)bindend. Änderungen müssen immer schriftlich vorgenommen werden.
Aufträge :
Aufträge können mündlich, per Fax oder E-Mail vereinbart werden. Der Auftrag wird erst gültig mit Rücksendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung, durch den Mieter. Änderungen des Auftrags müssen schriftlich festgehalten werde. Eine Stornierung des Auftrags, durch den Mieter muss schriftlich erfolgen (siehe Rücktrittkosten ).
Rücktritt :
Im Falle einer Stornierung werden bei mehr als 10 Tagen vor Auftragstermin 50% des Auftragswertes, bei weniger als 10 Tagen 75%, am Tag des Auftragstermin 100% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Der Vermieter kann unbeschadet vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Hüpfburg oder das Spielgerät für eigene Maßnahmen benötigt, oder Wenn das Spielgerät aus technischen Gründen nicht einsetzbar ist. Die mündliche Erklärung ist hierfür ausreichend.
Betrieb & Haftung:
Die Spielgeräte dürfen nur auf einem geeigneten Untergrund betrieben werden. Der Aufstellplatz muss eine ebene Fläche sein (Wiese, Teer oder Pflaster). Die Fläche muss vor dem Aufstellen von scharfen Gegenständen befreit werden (Nägel, Glasscherben, spitze Steine usw.). Auf Flächen mit Bordsteinen, Schotter, kantigen Gegenständen oder an einem Hang, dürfen die Spielgeräte nicht aufgestellt werden. Der Mieter muss eine ständige Beaufsichtigung, durch ein geeignetes Personal, des Spielgerätes gewährleisten. Über die Sicherheitsbestimmungen, sowie eventuelle Besonderheiten des Auf- und Abbau des jeweiligen Gerätes, informiert sich der Mieter bei der Übergabe. Bei Sturmgefahr darf die Hüpfburg nicht aufgestellt werden, bei leichtem Wind sind die Aufblasbaren Spielgeräte mit Seilen zu sichern. Soweit öffentliche Genehmigungen notwendig sind, sind diese eigenverantwortlich vom Mieter einzuholen. Die Haftung beginnt mit Übergabe der Ware an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Für eine Minderung der Nutzbarkeit durch äußere Einflüsse wird keine Haftung durch den Vermieter übernommen. Bei Nichtnutzung durch Wettereinflüsse (Regen, Sturm, Schnee, Frost o. ä.) können vom Mieter keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden. Bei einer Rückgabe von defekten, verschmutzten oder falsch gepackten Spielgeräten, trägt der Mieter die Kosten für die Nacharbeiten. Sollte dem Vermieter dadurch ein Auftrag verloren gehen (auch infolge von verspäteter Rückgabe) leistet der Mieter die Kosten für den Ausfall. Die unter diesem Punkt genannten Bedingungen gelten auch, wenn die Spielaktionsgeräte durch unsere Firma geliefert werden. Die vereinbarte Lieferzeit durch unsere Firma gilt +/- 60 Min. die Abholzeit + 60 Min. Bei Abholung/Übernahme durch Dritte, handeln diese als Erfüllungsgehilfen des Mieters.
Die Hüpfburg darf bei Regen nicht betrieben werden. Bei Zuwiderhandlung besteht Lebensgefahr !
Mietdauer & Rückgabe :
Die Mietdauer wird im Mietvertrag vermerkt. Das Spielgerät kann am Verleihtag um 8.00 Uhr abgeholt werden und muss am darauf folgenden Tag, bis spätesten 8.00 Uhr, wieder zurückgebracht werden. Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden.
Betreuung & An- lieferung durch unsere Firma :
Der Mieter gewährt bei Anlieferung freie Zufahrt bis zum Aufbau – oder Lieferort. Bei einer Vereinbarung von Hilfskräften, durch den Mieter, müssen diese unbedingt zur vereinbarten Zeit verfügbar sein. Mehraufwand oder Wartezeiten, werden dem Mieter in Rechnung Gestellt. Bei mehrtägigen Veranstaltungen muss der Veranstalter für eine Nachtbewachung zur Sicherung der Geräte sorgen. Ist die Sicherheit nicht gegeben, kann der Vermieter die Veranstaltung ohne finanzielle Nachteile für ihn abbrechen.
Regress :
Der Mieter übernimmt von unserer Firma die Spielgeräte in einwandfreien Zustand. Sollten dennoch versteckte Mängel auftreten oder sollten die Spielgeräte von dem Mieter beschädigt werden, so ist der Vermieter unverzüglich darüber zu informieren (per Telefon ist dies ausreichend). Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die von ihm, seinen Vereinsmitgliedern, Personal, Benutzer oder sonstigen Personen an den Spielgeräten verursacht wurden.
Zahlungs-bedingungen:
Rechnungsbeträge sind spätestens bei Abholung in bar fällig .
Es werden zusätzlich 50 Euro Sicherungskaution fällig (Die Kaution erhalten Sie selbstverständlich zurück, wenn Sie die Hüpfburg sauber, vollständig, ohne Schäden, pünktlich zurückgeben). Bei Veranstaltungen mit unserem Personal, ist der gesamte Betrag vor dem Aufbau der Spielgeräte, in bar unseren Mitarbeitern auszuhändigen. Im Ausnahmefall, durch Buchhaltungsbedingte Probleme des Auftraggebers ist auch eine Rechnungsstellung möglich, diese Ausnahme bedarf allerdings der schriftlichen Vereinbarung.
Gültigkeit:
Sollte einer der Absätze nicht gültig sein, bleiben die anderen trotzdem gültig. Der Mieter wurde auf die Mietbedingungen hingewiesen, und erkennt diese mit seiner Unterschrift auf der Mietvereinbarung an.